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L70705 Theater Veranstaltung SalzburgNorm
AVG §8;Rechtssatz
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden im Instanzenzug in Anwendung des vorletzten Satzes des § 17 Abs 6 Slbg VeranstaltungsG zu dem bereits seinerzeit erlassenen Genehmigungsbescheid andere und zusätzliche Auflagen vorgeschrieben. Beim Verfahren nach dieser Gesetzesstelle handelt es sich um einen Annex zum zugrundeliegenden Genehmigungsverfahren mit dem Ziel, die mit dem Grundkonsens nicht zur Gänze erreichte Sicherstellung der Hintanhaltung der im Gesetz näher umschriebenen Gefährdungen und Beeinträchtigungen nunmehr zu gewährleisten. Gegenstand auch dieses Verfahrens ist somit die Errichtung von festen Betriebsstätten für regelmäßige Veranstaltungen iSd § 3 Abs 1 lit j Slbg UmweltanwaltschaftsG. Es kommt daher der Salzburger Landesumweltschaft nach der zuletzt genannten Gesetzesstelle auch in diesem Verfahren Parteistellung zu, sodaß sie zufolge § 3 Abs 4 Slbg UmweltanwaltschaftsG auch zur Erhebung der Beschwerde an den VwGH berechtigt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993020041.X01Im RIS seit
26.11.2001