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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/03/0176 91/03/0177Rechtssatz
Die Konzession wird (frühestens) mit der Erlassung des Konzessionsbescheides erteilt. Die 15jährige Konzessionsdauer ist daher ab dem Zeitpunkt der Erteilung zu bemessen.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991030175.X03Im RIS seit
11.07.2001