RS Vwgh 1993/9/29 91/03/0175

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Veröffentlicht am 29.09.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §56;
KflG 1952 §1;
KflG 1952 §6 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/03/0176 91/03/0177

Rechtssatz

Die Konzession wird (frühestens) mit der Erlassung des Konzessionsbescheides erteilt. Die 15jährige Konzessionsdauer ist daher ab dem Zeitpunkt der Erteilung zu bemessen.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991030175.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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