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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/01/15 89/12/0069 4 (hier: Klärung im Wege des § 20a Abs 3 Wr DO)Stammrechtssatz
Ein Recht auf bescheidmäßige Feststellung der Rechtmäßigkeit von Dienstaufträgen besteht bloß dann, wenn durch diese Dienstaufträge die aus dem Dienstrecht entspringenden Rechte und Pflichten des Beamten berührt werden (Hinweis E 6.2.1989, 87/12/0112).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120125.X03Im RIS seit
22.02.2002