RS Vwgh 1993/9/29 92/12/0125

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Veröffentlicht am 29.09.1993
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §56;
DO Wr 1966 §20a Abs3;
DVV 1981 §1 Abs1 Z9;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/15 89/12/0069 4 (hier: Klärung im Wege des § 20a Abs 3 Wr DO)

Stammrechtssatz

Ein Recht auf bescheidmäßige Feststellung der Rechtmäßigkeit von Dienstaufträgen besteht bloß dann, wenn durch diese Dienstaufträge die aus dem Dienstrecht entspringenden Rechte und Pflichten des Beamten berührt werden (Hinweis E 6.2.1989, 87/12/0112).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120125.X03

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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