RS Vwgh 1993/9/29 91/03/0166

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Veröffentlicht am 29.09.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §56;
B-VG Art10 Abs1 Z9;
EisenbahnG 1957 §35;
EisenbahnG 1957 §36;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die bei der Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung anzuwendenden eisenbahnrechtlichen Vorschriften des Bundes sehen die Anwendung landesgesetzlicher Vorschriften nicht vor (Hinweis E 24.4.1991, 90/03/0237 und E 23.9.1992, 91/03/0237). Ein Recht auf Einhaltung von Mindestbauabständen unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Bauordnungen oder Raumordnungsgesetze ist im EisenbahnG nicht vorgesehen. Mit einer diesbezüglichen Einwendung wird daher nicht eine Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechtes im Sinne der eisenbahnrechtlichen Vorschriften geltend gemacht.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991030166.X01

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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