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L65007 Jagd Wild TirolNorm
AVG §56;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 93/03/0052 E 29. September 1993Rechtssatz
Wurde im Spruch eines die Angliederung von Grundstücken an ein Eigenjagdgebiet gem § 8 Abs 5 Tir JagdG 1983 widerrufenden Bescheides ausgesprochen, daß diese Verfügung gem § 18 Abs 5 Tir JagdG 1983 auf laufende Pachtverträge keinen Einfluß habe, so fehlt es einem Feststellungsantrag darüber, daß dieser Widerruf in Ansehung des laufenden Pachtvertrages mit dem Ende des Pachtvertrages wirksam wird, an dem für einen Feststellungantrag erforderlichen rechtlichen Interesse (Hinweis E 14.12.1988, 88/03/0092).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Inhalt des Spruches Diverses Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993030031.X01Im RIS seit
25.01.2001