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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §364a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/02/21 90/03/0026 2Stammrechtssatz
Einwendungen gegen die eisenbahrechtliche Baugenehmigung, die die Abwehr von Immissionen zum Gegenstand haben, betreffen keine subjektiven öff Rechte. Hiebei handelt es sich allenfalls um die Behauptung zivilrechtlicher Ansprüche hins des Eintrittes unzumutbarer Immissionen nach § 364a ABGB (Hinweis E 5.12.1984, 84/03/0092).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992030084.X03Im RIS seit
28.12.2001