RS Vwgh 1993/9/29 93/02/0046

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Veröffentlicht am 29.09.1993
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs1 lita;

Rechtssatz

Soweit der Beschuldigte eine Umrechnung des bei der Atemluftprobe gemessenen Atemalkoholgehaltes auf den diesem entsprechenden Blutalkoholgehalt vermißt, ist er auf die Bestimmung des § 5 Abs 1 StVO zu verweisen, wonach auch der Alkoholgehalt der Atemluft eine geeignete Bestimmungsgröße für die Beurteilung der Alkoholbeeinträchtigung einer Person ist.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholbestimmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020046.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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