Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Soweit der Beschuldigte eine Umrechnung des bei der Atemluftprobe gemessenen Atemalkoholgehaltes auf den diesem entsprechenden Blutalkoholgehalt vermißt, ist er auf die Bestimmung des § 5 Abs 1 StVO zu verweisen, wonach auch der Alkoholgehalt der Atemluft eine geeignete Bestimmungsgröße für die Beurteilung der Alkoholbeeinträchtigung einer Person ist.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung BlutalkoholbestimmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993020046.X01Im RIS seit
12.06.2001