RS Vwgh 1993/9/29 92/12/0125

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Veröffentlicht am 29.09.1993
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
DO Wr 1966 §20a;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/15 89/12/0069 5

Stammrechtssatz

Auch wenn bereits eine Weisung erteilt wurde, scheidet vor dem Hintergrund der Funktion des Feststellungsbescheides als subsidiären Rechtsbehelfs die Erlassung eines solchen Bescheides darüber jedenfalls solange aus, als nicht die Klärung einer strittigen Frage im Wege des § 44 Abs 3 BDG versucht wurde (Hinweis E 6.2.1989, 87/12/0112).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120125.X04

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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