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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/01/15 89/12/0069 5Stammrechtssatz
Auch wenn bereits eine Weisung erteilt wurde, scheidet vor dem Hintergrund der Funktion des Feststellungsbescheides als subsidiären Rechtsbehelfs die Erlassung eines solchen Bescheides darüber jedenfalls solange aus, als nicht die Klärung einer strittigen Frage im Wege des § 44 Abs 3 BDG versucht wurde (Hinweis E 6.2.1989, 87/12/0112).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120125.X04Im RIS seit
22.02.2002