RS Vwgh 1993/9/30 90/17/0421

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1993
beobachten
merken

Index

L94309 Hubschrauberdienst Krankenbeförderung Rettung Wien
20/03 Sachwalterschaft
82/06 Krankenanstalten

Norm

KAG 1957 §38a;
RettungsG Wr 1965 §6 Abs1 idF 1983/047;
UbG §2;
UbG §3;

Rechtssatz

Die Beschwerdeführerin wurde im vorliegenden Fall zur Gebührenleistung nach dem Wr RettungsG 1965 für ihren durch den "öffentlichen Rettungsdienst/Krankenbeförderungsdienst" am 20. Juni 1989 nach ihrem Entweichen erfolgten Rücktransport vom Polizeikommissariat ins Psychiatrische Krankenhaus herangezogen. Im angefochtenen Bescheid wäre zu begründen gewesen, warum der erfolgte Einsatz medizinisch erforderlich war, verneinendenfalls, warum anläßlich der Herbeirufung des Rettungs- bzw. Krankenbeförderungsdienstes immerhin das Vorliegen der Voraussetzungen auf Grund des Zustandsbildes der Beschwerdeführerin mit gutem Grunde angenommen werden konnte. Der bloße Hinweis auf die Spitalsauskunft, die Beschwerdeführerin habe sich vom 30. Mai bis 24. August 1989 in stationärer Pflege des Psychiatrischen Krankenhauses der Stadt Wien befunden, reicht zur Bejahung einer dieser beiden Tatbestandsvoraussetzungen für die Gebührenpflicht der Beschwerdeführerin allein nicht aus, zumal dieser Begriff nicht von vornherein mit jenem der Anhaltung im geschlossenen Bereich im Sinn der §§ 2 und 3 des Unterbringungsgesetzes, BGBl. Nr. 155/1990, und des § 38a des Krankenanstaltengesetzes, BGBl. Nr. 1/1957 in der Fassung BGBl. Nr. 157/1990, gleichgesetzt werden kann. Dies gilt sowohl für das erstgenannte Tatbestandsmerkmal der medizinischen Notwendigkeit des Einsatzes als auch für das zweitgenannte Moment der auf guten Grund gestützten Annahme des Vorliegens der Einsatzvoraussetzungen, denn im § 6 Abs. 1 zweiter Satz Wr RettungsG 1965 wird ausdrücklich auf das konkrete Zustandsbild Bezug genommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990170421.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten