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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AufG 1992 §1;Rechtssatz
Aus § 15 Abs 1 AufenthaltsG 1992 ergibt sich, daß eine Entscheidungspflicht betreffend Anträge auf Erteilung einer Bewilligung nach dem AufenthaltsG 1992 - dazu gehören auch die zufolge § 7 Abs 7 FrG 1993 als solche zu behandelnden Anträge auf Erteilung von Sichtvermerken - frühestens mit 1.7.1993 entstehen konnte.
Schlagworte
Binnen 6 Monaten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180383.X01Im RIS seit
02.05.2001