RS Vwgh 1993/9/30 93/18/0383

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Veröffentlicht am 30.09.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §1;
AufG 1992 §15 Abs1;
AufG 1992 §6;
FrG 1993 §7 Abs7;
VwGG §27;

Rechtssatz

Aus § 15 Abs 1 AufenthaltsG 1992 ergibt sich, daß eine Entscheidungspflicht betreffend Anträge auf Erteilung einer Bewilligung nach dem AufenthaltsG 1992 - dazu gehören auch die zufolge § 7 Abs 7 FrG 1993 als solche zu behandelnden Anträge auf Erteilung von Sichtvermerken - frühestens mit 1.7.1993 entstehen konnte.

Schlagworte

Binnen 6 Monaten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180383.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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