RS Vwgh 1993/9/30 93/18/0239

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Veröffentlicht am 30.09.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

BArbSchV §7 Abs1;
BArbSchV §7 Abs2;
VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;

Rechtssatz

Das in § 7 Abs 2 BArbSchV normierte negative Tatbestandsmerkmal stellt eine das Verbot des § 7 Abs 1 BArbSchV einschränkende Ausnahmeregelung dar, deren Nichtvorliegen von einer Verfolgungshandlung nicht umfaßt sein muß (Hinweis E 30.9.1991, 91/19/0194).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180239.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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