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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/05/03 93/18/0187 2Stammrechtssatz
Die zur Erteilung des Sichtvermerkes zuständige Behörde ist nicht gehalten, bei ihrer Entscheidung den Umstand zu berücksichtigen, daß der Fremde einen Asylantrag gestellt hat und dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180354.X01Im RIS seit
11.07.2001