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L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienNorm
ABGB §1091;Rechtssatz
Daß der vorhandene Kundenstock vertraglich dem Nachfolger überlassen wird, ist für die Annahme einer Unternehmenspacht nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991170192.X07Im RIS seit
20.11.2000