RS Vwgh 1993/9/30 91/17/0192

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Veröffentlicht am 30.09.1993
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L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1091;
GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;

Rechtssatz

Daß der vorhandene Kundenstock vertraglich dem Nachfolger überlassen wird, ist für die Annahme einer Unternehmenspacht nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991170192.X07

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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