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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/10/0058 B 8. Juli 1985 RS 2Stammrechtssatz
Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines neuerlichen Mängelbehebungsauftrages besteht nicht.
Schlagworte
MängelbehebungZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993170247.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
20.12.2010