RS Vwgh 1993/9/30 93/17/0247

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Veröffentlicht am 30.09.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/10/0058 B 8. Juli 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines neuerlichen Mängelbehebungsauftrages besteht nicht.

Schlagworte

MängelbehebungZurückziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993170247.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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