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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BArbSchV §7 Abs1;Rechtssatz
Ein Hinweis auf das Fehlen der Voraussetzungen für die Anwendung einer im Gesetz vorgesehenen, ein Verbot einschränkenden Ausnahmeregelung ist in dem § 44a Z 1 VStG betreffenden Teil des Spruches nur dann erforderlich, wenn sich ein Beschuldigter durch ein entsprechendes konkretes Sachverhaltsvorbringen mit der für ihn geltenden Ausnahmeregelung verantwortet hat oder dies nach der Aktenlage offenkundig ist (Hinweis E 14.9.1984, 83/02/0549).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180239.X04Im RIS seit
20.11.2000