Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1 Z1;Rechtssatz
Verdeckte Gewinnausschüttungen unterscheiden sich von Vermögensverschiebungen aufgrund von Leistungsbeziehungen dadurch, daß sie nicht unter fremdüblichen Konditionen abgewickelt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140115.X03Im RIS seit
20.11.2000