RS Vwgh 1993/10/5 93/14/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.10.1993
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
EStG 1972 §27 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Verdeckte Gewinnausschüttungen unterscheiden sich von Vermögensverschiebungen aufgrund von Leistungsbeziehungen dadurch, daß sie nicht unter fremdüblichen Konditionen abgewickelt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140115.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten