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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §68 Abs2;Rechtssatz
Die Erschwernis im Sinn des § 68 Abs 2 EStG 1972 bzw des § 68 Abs 5 EStG 1988 kann nicht nur "Umgebungseinflüssen" entspringen, sondern auch Schwierigkeiten der Arbeit selbst oder der Dringlichkeit ihrer Durchführung (Hinweis E 4.6.1985, 85/14/0041). Zum Vergleich sind die Arbeitsbedingungen vergleichbarer Arbeitstätigkeiten heranzuziehen. Der Vergleich zwischen Berufskraftfahrern von Autobussen im allgemeinen und von Lenkern überlanger Autobusse entspricht daher dem Gesetz. Besondere nervliche und körperliche Anstrengung beim Lenken überlanger Autobusse kommt nach der geschilderten Rechtslage als außerordentliche Erschwernis in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140101.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
01.02.2010