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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ob verdeckte Gewinnausschüttungen nachträglich handelsrechtlich durch Kapitalherabsetzungen, nachträgliche Anerkennung einer Darlehensschuld und Kompensation mit dieser saniert werden, ist steuerrechtlich unbeachtlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140115.X05Im RIS seit
20.11.2000