RS Vwgh 1993/10/5 93/14/0115

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Veröffentlicht am 05.10.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
EStG 1972 §27 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Darlehenshingabe an Anteilseigentümer stellt dann eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn die Darlehensrückzahlung von vornherein nicht gewollt oder schon bei der Zuzählung praktisch unmöglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140115.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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