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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Darlehenshingabe an Anteilseigentümer stellt dann eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn die Darlehensrückzahlung von vornherein nicht gewollt oder schon bei der Zuzählung praktisch unmöglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140115.X04Im RIS seit
20.11.2000