RS Vwgh 1993/10/5 93/14/0101

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Veröffentlicht am 05.10.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §67 Abs6;
EStG 1972 §90;
EStG 1988 §67 Abs6;
EStG 1988 §90;

Rechtssatz

Die Vorschrift des § 67 Abs 6 EStG 1972 bzw 1988 ist so klar und eindeutig, daß sie einer von ihrem Wortlaut abweichenden Auslegung nicht zugänglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140101.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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