RS Vwgh 1993/10/6 93/17/0266

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Veröffentlicht am 06.10.1993
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §10;
StGB §3;
VStG §6;

Rechtssatz

Rechtfertigender Notstand liegt nicht schon dann vor, wenn ein im Rechtssinn höherwertiges Gut vorliegt; vielmehr muß eintreten, daß die Rettungshandlung das EINZIGE MITTEL zur Abwendung des Nachteils ist (Leukauf-Steininger, Kommentar zum StGB, § 3 Randzahl 52; Kienapfel ÖJZ 1975, 431).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993170266.X03

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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