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L34009 Abgabenordnung WienNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/17/0073 92/17/0074Rechtssatz
Die Frage, ob ein Verschulden bloß geringfügig ist, kann erst beantwortet werden, wenn dargelegt ist, worin das Verschulden besteht. Ist aufgrund besonderer Umstände des Falles zu prüfen, ob das Verschulden des Abgabenschuldners geringfügig iSd § 21 VStG war, so muß das Verschulden zunächst konkret begründet werden. Die in der Bescheidbegründung vorgenommene Beurteilung, das Verschulden sei nicht geringfügig iSd § 21 VStG, ist daher unzureichend.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991170197.X01Im RIS seit
03.04.2001