RS Vwgh 1993/10/6 92/17/0284

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.10.1993
beobachten
merken

Index

L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
ParkgebührenG Stmk;
VStG §50;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/06/13 90/03/0145 1

Stammrechtssatz

Gegen eine Organstrafverfügung nach § 50 VStG ist keine Beschwerde an den VwGH zulässig. Einer Organstrafverfügung kommt nicht Bescheidqualität zu.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992170284.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten