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L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren SteiermarkNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1990/06/13 90/03/0145 1Stammrechtssatz
Gegen eine Organstrafverfügung nach § 50 VStG ist keine Beschwerde an den VwGH zulässig. Einer Organstrafverfügung kommt nicht Bescheidqualität zu.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter VerfahrensanordnungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992170284.X01Im RIS seit
25.01.2001