RS Vwgh 1993/10/6 93/17/0266

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Veröffentlicht am 06.10.1993
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Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ParkometerG Wr 1974 §3 Abs1 litc;
VStG §6;

Rechtssatz

Die Frage, ob eine Gefahr zumutbarerweise nicht in anderer Art als durch die Begehung einer strafbaren Handlung zu beheben ist, kann nicht generell beantwortet werden; vielmehr ist die Zumutbarkeit in jedem einzelnen Fall zu prüfen (hier Entrichtung der Parkgebühr durch "Arzt im Dienst").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993170266.X01

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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