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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
ParkometerG Wr 1974 §3 Abs1 litc;Rechtssatz
Die Frage, ob eine Gefahr zumutbarerweise nicht in anderer Art als durch die Begehung einer strafbaren Handlung zu beheben ist, kann nicht generell beantwortet werden; vielmehr ist die Zumutbarkeit in jedem einzelnen Fall zu prüfen (hier Entrichtung der Parkgebühr durch "Arzt im Dienst").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993170266.X01Im RIS seit
26.11.2001