RS Vwgh 1993/10/6 92/17/0021

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Veröffentlicht am 06.10.1993
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Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;

Rechtssatz

Es ist nicht Sache des Kontrollorgans und gehört auch nicht zu den für die Einhaltung des Wr ParkometerG rechtserheblichen Tatsachen, ob ein in der Kurzparkzone abgestelltes Kfz über besondere Kennzeichen verfügt und ob und welche Beschädigungen es aufweist.

Schlagworte

Sachverhalt SachverhaltsfeststellungBeweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992170021.X02

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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