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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
AVG §37;Rechtssatz
Es ist nicht Sache des Kontrollorgans und gehört auch nicht zu den für die Einhaltung des Wr ParkometerG rechtserheblichen Tatsachen, ob ein in der Kurzparkzone abgestelltes Kfz über besondere Kennzeichen verfügt und ob und welche Beschädigungen es aufweist.
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungBeweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992170021.X02Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
11.11.2016