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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §83 Abs1;Rechtssatz
Die Auffassung, im Abgabenverfahren könne auch eine steuerrechtlich völlig unkundige natürliche Person als Parteienvertreter auftreten, ist insoweit unrichtig, als eine solche Person nicht als geschäftsmäßiger Vertreter für einen von vornherein unbestimmten Personenkreis tätig werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993160119.X04Im RIS seit
22.10.2001Zuletzt aktualisiert am
08.02.2010