RS Vwgh 1993/10/7 93/16/0050

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Veröffentlicht am 07.10.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
B-VG Art130 Abs2;
FinStrG §17;
FinStrG §89 Abs1;

Rechtssatz

Tatbestandsvoraussetzungen für die Verfügung der Beschlagnahme sind der Verdacht der Begehung eines Finanzvergehens, die Bedrohung des Gegenstandes mit der Strafe des Verfalls oder der Umstand, daß der Gegenstand als Beweismittel in Betracht kommt, sowie das Gebotensein der Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls bzw zur Beweissicherung (Hinweis E 30.6.1988, 87/16/0164).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993160050.X01

Im RIS seit

02.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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