RS Vwgh 1993/10/7 93/16/0100

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Veröffentlicht am 07.10.1993
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §26;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hegt keine Bedenken an der Verfassungskonformität des § 26 GGG, weil durch diese Bestimmung eine eindeutige und praktikable Bemessungsgrundlage geschaffen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993160100.X03

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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