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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §26;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hegt keine Bedenken an der Verfassungskonformität des § 26 GGG, weil durch diese Bestimmung eine eindeutige und praktikable Bemessungsgrundlage geschaffen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993160100.X03Im RIS seit
24.10.2001