RS Vwgh 1993/10/7 93/16/0119

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Veröffentlicht am 07.10.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
36 Wirtschaftstreuhänder

Norm

BAO §321 Abs2;
BAO §84 Abs1 impl;
WTBO §56;
WTBO §71;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0495/63 E 7. April 1964 VwSlg 6286 A/1964 RS 2

Stammrechtssatz

Geschäftsmäßig ist eine selbständige und nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Häufigkeit ausgeübte Tätigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993160119.X07

Im RIS seit

22.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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