RS Vwgh 1993/10/7 93/01/0673

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.1993
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1 impl;

Rechtssatz

Eine Anleitungspflicht (Manuduktionspflicht) der Behörde im Verfahren über den Wiedereinsetzungsantrag besteht nur insoweit, als das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen an jenen Rahmen gebunden ist, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers gesteckt worden ist (Hinweis E 7.4.1983, 83/06/0058).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010673.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten