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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13a;Rechtssatz
Eine Anleitungspflicht (Manuduktionspflicht) der Behörde im Verfahren über den Wiedereinsetzungsantrag besteht nur insoweit, als das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen an jenen Rahmen gebunden ist, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers gesteckt worden ist (Hinweis E 7.4.1983, 83/06/0058).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010673.X02Im RIS seit
20.11.2000