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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AsylG 1991 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/04/21 92/01/0919 1Stammrechtssatz
Für die Beurteilung des Vorliegens wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung ist nicht der Zeitpunkt der Flucht entscheidend. Vielmehr ist diesbezüglich nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auf die Sachlage im Zeitpunkt der Bescheiderlassung abzustellen (Hinweis E 25.11.1992, 92/01/0901, 0902, E VS 28.11.1983, 92/01/0270).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010127.X01Im RIS seit
11.07.2001