Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §34 Abs1 Z4;Rechtssatz
Nach dem klaren Wortlaut des § 34 Abs 1 Z 4 StbG 1985 kommt es darauf an, daß der Staatsbürgerschaftswerber vor Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sein Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband auf eine ihm mögliche und zumutbare Weise betrieben hat (arg "trotz des Erwerbes der Staatsbürgerschaft seither"). Daß sich der Staatsbürgerschaftswerber bereits konkret durch seine Antragstellung um die Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband bemüht hat, genügt nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010129.X02Im RIS seit
20.11.2000