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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §84 Abs1;Rechtssatz
Voraussetzung für die Ablehnung eines Vertreters nach § 84 Abs 1 BAO ist weder ein "berufsmäßiges" noch ein entgeltliches, sondern vielmehr ein GESCHÄFTSMÄßIGES Auftreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993160119.X05Im RIS seit
22.10.2001Zuletzt aktualisiert am
08.02.2010