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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Rechtssatz
Der Umstand, daß der Einbürgerungswerber aus seiner ehemaligen selbständigen Tätigkeit der Republik Österreich an Steuern nahezu 7 Mio S geschuldet hat und dieser Betrag gegen Leistung einer Zahlung von S 350000,-- wegen Uneinbringlichkeit abgeschrieben worden ist, stellt an sich einen Sachverhalt dar, auf den die belangte Behörde bei Beurteilung des Gesamtverhaltens des Einbürgerungswerbers im gegebenen Zusammenhang Bedacht nehmen durfte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010250.X04Im RIS seit
20.11.2000