RS Vwgh 1993/10/7 93/01/0250

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Veröffentlicht am 07.10.1993
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
StbG 1985 §11;

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Einbürgerungswerber aus seiner ehemaligen selbständigen Tätigkeit der Republik Österreich an Steuern nahezu 7 Mio S geschuldet hat und dieser Betrag gegen Leistung einer Zahlung von S 350000,-- wegen Uneinbringlichkeit abgeschrieben worden ist, stellt an sich einen Sachverhalt dar, auf den die belangte Behörde bei Beurteilung des Gesamtverhaltens des Einbürgerungswerbers im gegebenen Zusammenhang Bedacht nehmen durfte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010250.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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