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L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
BDG 1979 §112 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077Rechtssatz
Der "Ausdehnung" der Suspendierung steht auch der Wortlaut des § 114 Abs 1 Krnt DienstrechtsG nicht zwingend entgegen: die zweite Tatbestandsalternative ("... würden durch die Belassung des Beamten im Dienst wegen der Art der ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet ...") schließt nämlich nicht aus, daß auch bloß die "potentielle" Belassung eines Beamten im Dienst darunter zu verstehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090318.X17Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.10.2016