RS Vwgh 1993/10/11 92/09/0318

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Veröffentlicht am 11.10.1993
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L22002 Landesbedienstete Kärnten
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1;
BDG 1979 §112 Abs3;
DienstrechtsG Krnt 1985 §114 Abs1;
DienstrechtsG Krnt 1985 §114 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077

Rechtssatz

Der "Ausdehnung" der Suspendierung steht auch der Wortlaut des § 114 Abs 1 Krnt DienstrechtsG nicht zwingend entgegen: die zweite Tatbestandsalternative ("... würden durch die Belassung des Beamten im Dienst wegen der Art der ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet ...") schließt nämlich nicht aus, daß auch bloß die "potentielle" Belassung eines Beamten im Dienst darunter zu verstehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090318.X17

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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