RS Vwgh 1993/10/11 92/09/0318

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Veröffentlicht am 11.10.1993
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L22002 Landesbedienstete Kärnten
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs5;
DienstrechtsG Krnt 1985 §114 Abs5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077

Rechtssatz

Aus § 114 Abs 5 Krnt DienstrechtsG läßt sich das Recht des Beamten auf unverzügliche Aufhebung der Suspendierung vor Abschluß des Disziplinarverfahrens bei Wegfall der für die Suspendierung maßgebenden Umstände ableiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090318.X13

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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