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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/23 93/09/0103 1Stammrechtssatz
Nach stRsp des VwGH genügt, wenn ein (einen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung) abweisender - letztinstanzlicher - Bescheid auf § 4 Abs 1 und § 4 Abs 6 AuslBG gestützt wird, bereits die Berechtigung auch nur eines dieser Versagungsgründe für die Abweisung der Beschwerde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090121.X01Im RIS seit
20.11.2000