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L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
BDG 1979 §94 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077Rechtssatz
Die zur (Fortlaufshemmung) Hemmung der Verfolgungsverjährung führende "Dauer eines strafgerichtlichen Verfahrens" iSd § 99 Abs 2 Krnt DienstrechtsG beginnt mit der ersten strafgerichtlichen Maßnahme, die dazu bestimmt ist, den gegen einen Täter bestehenden Verdacht einer bestimmten strafbaren Handlung zu überprüfen. Hiezu zählen schon gerichtliche Vorerhebungen, nicht aber zB sicherheitsbehördliche Vorerhebungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder die bloße Anhängigkeit der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft (zu letzterem vgl aber nunmehr § 99 Abs 3 Krnt DienstrechtsG idF 1992/89; Hinweis E 22.2.1990, 89/09/0095, E 31.5.1990, 86/09/0200 und E 18.10.1990, 90/09/0121).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090318.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.10.2016