RS Vwgh 1993/10/11 92/09/0318

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Veröffentlicht am 11.10.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1928/79 E 17. Februar 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH hat bei Erfüllung seiner Rechtskontrollfunktion von der Rechts- und Sachlage zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides auszugehen.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090318.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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