RS Vwgh 1993/10/12 93/07/0086

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Veröffentlicht am 12.10.1993
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §8;
FlVfGG §37 Abs1 Z3;
FlVfLG Tir 1978 §75 Abs3;

Rechtssatz

§ 75 Abs 3 Tir FlVfLG 1978 regelt lediglich die Frage, wem die Parteistellung zukommt, wenn das Eigentum an einem die Parteistellung vermittelnden Grundstück übertragen wird; er sagt aber nichts darüber aus, in welchen Fällen das Eigentum an einem Grundstück die Parteistellung vermittelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993070086.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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