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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Entscheidung über einen Kostenbefreiungsantrag nach § 17 Abs 2 zweiter Satz Bgld FlVfLG 1970 ist nicht geeignet, eine Rechtskraftwirkung auf die zur Beurteilung der Gesetzmäßigkeit der Abfindung zu prüfende Vorfrage zu äußern, ob der Partei des Zusammenlegungsverfahrens ein Anspruch auf Befreiung von der Grundaufbringung für die gemeinsamen Anlagen zukommt.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Diverses Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990070143.X05Im RIS seit
20.11.2000