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L78004 Elektrizität OberösterreichNorm
B-VG Art12 Abs3;Beachte
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 93/05/0061 B VS 28. Juni 1994 VwSlg 14085 A/1994; (RIS: abwh)Rechtssatz
Macht eine Partei von dem ihr im Art 12 Abs 3 B-VG eröffneten Recht, das Verwaltungsverfahren auf der Ministerialebene neuerlich in Gang zu setzen, Gebrauch, so begibt sie sich ihres Rechtes zur Beschwerdeführung nach Art 131 Abs 1 B-VG (Hinweis E 29.9.1964, 375/64, VwSlg 6442 A/1964).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993050110.X01Im RIS seit
06.03.2002