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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1922/74 B 25. Februar 1975 RS 1Stammrechtssatz
Wurde das Verfahren über eine Beschwerde nach § 33 Abs 1 VwGG 1965 eingestellt, weil diese nach § 34 Abs 2 desselben Gesetzes als zurückgezogen anzusehen war, ist eine neuerliche Beschwerde gegen denselben Bescheid wegen entschiedener Sache gemäß § 34 Abs 1 VwGG 1965 zurückzuweisen (Hinweis B 19.11.1969, 1699/69).
Schlagworte
Einwendung der entschiedenen SacheMängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993070111.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
20.12.2010