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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Bei der Bescheidbeschwerde bewirkt die Beseitigung des angefochtenen Bescheides durch wen oder aus welchem Titel auch immer die Klaglosstellung des Beschwerdeführers. Auch die Aufhebung des Bescheides durch den VwGH aufgrund der Beschwerde eines anderen Nachbarn bewirkt Klaglosstellung (Hinweis E 24.11.1992, 92/05/0121).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993050026.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012