RS Vwgh 1993/10/12 93/05/0026

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Veröffentlicht am 12.10.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Bescheidbeschwerde bewirkt die Beseitigung des angefochtenen Bescheides durch wen oder aus welchem Titel auch immer die Klaglosstellung des Beschwerdeführers. Auch die Aufhebung des Bescheides durch den VwGH aufgrund der Beschwerde eines anderen Nachbarn bewirkt Klaglosstellung (Hinweis E 24.11.1992, 92/05/0121).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993050026.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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