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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Liegt eine Diskrepanz zwischen der verbalen Beschreibung im Baubewilligungsbescheid und der zeichnerischen Darstellung in den genehmigten Bauplänen vor, so ist im Zweifel davon auszugehen, daß die verbale Beschreibung des Baubewilligungsbescheides maßgeblich ist (Hinweis E 12.4.1984, 83/06/0246).
Schlagworte
Spruch und BegründungInhalt des Spruches DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993050166.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.09.2014