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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §21 Abs1;Rechtssatz
Ist angesichts des Ergehens des angefochtenen Bescheides nur an den Beschwerdeführer schon deswegen keine weitere Partei als Mitbeteiligte beizuziehen, so ist die Beschwerde nur in zweifacher Ausfertigung zu überreichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993070062.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.05.2010