RS Vwgh 1993/10/12 93/07/0062

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Veröffentlicht am 12.10.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §21 Abs1;
VwGG §24 Abs1;

Rechtssatz

Ist angesichts des Ergehens des angefochtenen Bescheides nur an den Beschwerdeführer schon deswegen keine weitere Partei als Mitbeteiligte beizuziehen, so ist die Beschwerde nur in zweifacher Ausfertigung zu überreichen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993070062.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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