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L66105 Einforstung Wald- und Weideservituten FelddienstbarkeitNorm
AVG §56;Rechtssatz
Regulierungsurkunden sind als rechtskräftige individuelle Verwaltungsakte (Bescheide) anzusehen, deren inhaltliche Richtigkeit grundsätzlich nicht mehr überprüft werden kann. Das Slbg EinforstungsrechteG sieht jedoch Neuregulierungen, insbesondere Fixierungen bisher noch unregulierter Rechtsverhältnisse auf Antrag oder von Amts wegen vor, wobei vom jeweiligen, in der Regulierungsurkunde festgehaltenen Rahmen des Einforstungsrechtsverhältnisses auszugehen ist.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990070095.X04Im RIS seit
06.03.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009