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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Die schätzungsweise Zurechnung ungeklärten Vermögenszuwachses zu einer Einkunftsart setzt die beweismäßig untermauerte Sachverhaltsfeststellung voraus, daß der Abgabepflichtige Einkünfte aus dieser Einkunftsart überhaupt bezogen hat. Ob der Abgabepflichtige solche Einkünfte bezogen hat, stellt sich als Frage der Beweiswürdigung dar (Hinweis E 26.5.1993, 90/13/0155).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130058.X03Im RIS seit
20.11.2000