RS Vwgh 1993/10/13 91/13/0058

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Veröffentlicht am 13.10.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §184;
EStG 1972 §2 Abs3;

Rechtssatz

Die schätzungsweise Zurechnung ungeklärten Vermögenszuwachses zu einer Einkunftsart setzt die beweismäßig untermauerte Sachverhaltsfeststellung voraus, daß der Abgabepflichtige Einkünfte aus dieser Einkunftsart überhaupt bezogen hat. Ob der Abgabepflichtige solche Einkünfte bezogen hat, stellt sich als Frage der Beweiswürdigung dar (Hinweis E 26.5.1993, 90/13/0155).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130058.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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