RS Vwgh 1993/10/13 92/03/0054

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Veröffentlicht am 13.10.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §45 Abs1;
GelVerkG §2 Abs1;
GewO 1973 §1 Abs2;
GewO 1973 §366 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Bei regelmäßigen Beförderungen von an den Schikursen einer Schischule teilnehmenden Kindern unter Beistellung eines Lenkers und den damit verbundenen Aufwendungen würde die Annahme, daß diese Beförderungen ausschließlich aus Sorge um die Kinder im Rahmen der Verkehrssicherheit ohne dahinterstehende Absicht getätigt werden, der allgemeinen Lebenserfahrung widersprechen (Hinweis E 28.6.1989, 88/03/0077).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992030054.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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