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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs3;Rechtssatz
Die Behörde darf bei der Beurteilung von Büchern und Aufzeichnungen nicht, je nach den Umständen des Einzelfalles (hier "Einmannbetrieb" eines Automatenbetreibers) einen verschieden strengen Maßstab anlegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989130078.X02Im RIS seit
09.01.2002