RS Vwgh 1993/10/13 89/13/0078

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Veröffentlicht am 13.10.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs3;

Rechtssatz

Die Behörde darf bei der Beurteilung von Büchern und Aufzeichnungen nicht, je nach den Umständen des Einzelfalles (hier "Einmannbetrieb" eines Automatenbetreibers) einen verschieden strengen Maßstab anlegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989130078.X02

Im RIS seit

09.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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